Führerscheinrechtliches / Grenzwerte / Nachweiszeiten
Eine Sache vorweg: Wenn ihr breit seit, lasst die Karre stehen, egal wie bequem es auch erscheinen mag. Unabhängig davon, dass ihr in surreale Probleme mit der Führerscheinstelle, der Polizei und der Staatsanwaltschaft geraten könnt, wenn die die rote Kelle kommt, könnt ihr darüber hinaus finanziell euer restliches Leben vergessen, wenn ihr “auf Sendung” einen Unfall verursacht, bei dem Menschen ernsthaft zu Schaden kommen. Keine Versicherung wird euch gegenüber auch nur einen Hauch von Kulanz an den Tag legen. Tut euch das nicht an
Schauen wir uns nunmal an, was die FeV, die StVG und die anderen Regelwerke für den Fall, dass das Kind in den Brunnen gefallen ist, bereit halten, bzw. welche Voraussetzungen einzelne, wichtige Normen
haben, damit ihre teilweise ziemlich einschneidenden Rechtsfolgen eintreten.
Wir gehen von folgenden Fall aus:
Keek ist großer Fan von Spitzenprodukten der internationalen Growerszene. Man kann ihn ohne Übertreibung als ambitionierten Spitzenkiffer bezeichnen. Er steht auf heftigen Bodystone und nur schwere Indicakracher gehen bei ihm durchs Pfeifchen. Leider ist er hierdurch etwas träge geworden und er fährt die 300 Meter zu seiner Lieblingsvideothek “Fränkie´s Video Power” immer mit seinem alten grünen Taunus, anstatt einfach zu Fuß zu gehen. Als er einen langen entliehenen Film ( “Didi der Doppelgänger” ) zurückbringen will, gerät er auf dem Weg zur Videothek in eine Polizeikontrolle. “Haben Sie Drogen konsumiert ?” Keek leugnet, die Blutprobe wird trotzdem genommen, sie ergibt folgende Werte: